Förderungsmittel
Als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Förderung sind die Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BGBl. I Nr. 100/2017) heranzuziehen.
Im Jahr 2016 wurden aus dem Titel Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung (§ 20 BSFG 2013) seitens der Sektion Sport € 29,159.203,82 ausgeschüttet.
Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor