Förderungsmittel

Als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Förderung sind die Bestimmungen des Link öffnet in externem Fenster: Link öffnet in neuem Fesnster:Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BGBl. I Nr. 100/2017) heranzuziehen.

Im Jahr 2016 wurden aus dem Titel Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung (§ 20 BSFG 2013) seitens der Sektion Sport € 29,159.203,82 ausgeschüttet.

Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor