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Staatsbürgerschaftswesen

Nicht österreichische Spitzensportler, die aufgrund leistungssportlicher Erfolge und sportspezifischer Überlegungen um vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen, haben entweder bei der zuständigen Landesregierung oder beim Bundesministerium für Inneres einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die zuständige Landes- beziehungsweise Bundesdienststelle ersucht in weiterer Folge die Sektion Sport im Sportministerium um sportspezifische Beurteilung des betreffenden Ansuchens. Unter Einbindung des verantwortlichen Bundes-Fachverbandes ergeht hernach durch die Sektion Sport eine offizielle amtliche Stellungnahme, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aus sportlichen Gründen gegeben sind.

In diesem Zusammenhang sind nachfolgende Fragestellungen zu klären:

  • Kann die antragstellende Athletin/der Athlet durch eine/n vergleichbare/n österreichische/n Spitzensportler/Spitzensportlerin ersetzt werden? (Frage gilt für allgemeine Klasse und Nachwuchsbereich gleichermaßen)
  • Ist es formalrechtlich möglich und beabsichtigt, die Athletin/den Athleten unmittelbar nach Einbürgerung im österreichischen Nationalteam einzusetzen?
  • Würde die/der neue Staatsbürger/in im österreichischen Nationalteam definitiv zum Einsatz kommen?
  • Rechtfertigen die außerordentlichen sportlichen Erfolge (sehr gute Platzierungen bei nationalen/internationalen Wettkämpfen als Einzelner oder mit der Mannschaft) in jüngster Vergangenheit eine vorzeitige Einbürgerung?
  • Wurden die herausragenden sportlichen Leistungen bereits über einen längeren Zeitraum (der mind. ein Jahr beträgt) in Österreich erbracht?
  • Lässt die/der antragstellende Spitzensportlerin/Spitzensportler auch in Zukunft sportliche Höchstleistungen erwarten?
  • Ist es absehbar, dass die aktive, erfolgreiche Laufbahn als Spitzensportler/in (insbesondere unter Berücksichtigung ihres/seines Alters) noch länger andauern wird?
     

Die Entscheidung über einen positiven Abschluss des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft fällt schließlich außerhalb der Sektion Sport.

Ansprechpartner für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten für im Spitzensport tätige Personen

Amt der Burgenländischen Landesregierung:
Tel. 057 600-0
Mail:post.a2@bgld.gv.at
Ansprechpersonen:

Frau Bader DW 2428, elisabeth.bader@bgld.gv.at bzw.

Frau Grafl-Pfeifer DW 2338 astrid.grafl-pfeifer@bgld.gv.at

Amt der Kärntner Landeregierung:
Tel. 0505 36-0
Mail: post.ab1wahlen@ktn.gv.at;
Ansprechperson: Herr Mag. Gerhard Jesernig DW 30116

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:
Tel. 02742 9005-0
Mail:post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Ansprechperson: Herr Mag. Peter Anerinhof DW 12608

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung:
Tel. 07327 720-0
Mail:stb.gem.post@ooe.gv.at
Ansprechperson: Frau Jandl DW 15253 bzw. Herr Mag. Gruber DW 15254

Amt der Salzburger Landesregierung:
Tel. 06628 042-0
Mail:wahlen-sicherheit@salzburg.gv.at
Ansprechpersonen: Infoschalter DW 2338, es wird alphabetisch zu den div. Sachbearbeiter/Innen zugeteilt

Amt der Steiermärkischen Landesregierung:
Tel. 03168 77-0
Mail: abteilung3@stmk.gv.at
Ansprechpersonen: Herr Mag. Peter Schröttner
DW 2088 oder
Frau Hofrätin Dr. Koiner DW 2084

Amt der Tiroler Landesregierung:
Tel. 05125 08-0
Mail:staatsbuergerschaft@tirol.gv.at
Ansprechperson:  Dr. Plunger DW 2362

Amt der Vorarlberger Landesregierung:
Tel.Nr. 05574 511-0
Mail:inneres@vorarlberg.at
Ansprechpersonen: Herr Ernst Schädlberger DW 21114 - Gruppensekretariat DW 21118

Amt der Wiener Landesregierung, MA35
Tel. 01 4000-0
Mail:    post-stb@ma35.wien.gv.at
Ansprechpersonen:

Herr Abt.Leiter MA Senatsrat Mag. Werner Sedlak, DW 35011

Frau Abt.LeiterStv. Obermagistratsrätin Michaela Bankel, DW 35013

Bundesministerium für Inneres
Tel. 01 531 26-0
Mail:bmi-III-4-a@bmi.gv.at
Ansprechperson: Frau Amtsdirektor Ursula Janneschitz DW 2711

Stand: Dezember 2016