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Staatliche Auszeichnungen (Ehrenzeichen der Republik Österreich)

Sichtbare Auszeichnungen der Republik Österreich werden vom Bundespräsidenten an Personen verliehen, die "für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben".

Dies trifft auch auf aktive Sportlerinnen, Sportler und Sportfunktionäre zu, deren Verdienste und Leistungen von gesamtösterreichischer oder internationaler Bedeutung sind. Diese reichen von Medaillen bei Olympischen Spielen bis hin zu herausragenden Leistungen auf organisatorischem oder fachlichem Gebiet im Bereich des Sports.

Die Ehrenzeichen werden in verschiedenen Ordensstufen verliehen und reichen von der Goldenen Medaille bis hin zum Großen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Die Verleihung einer Auszeichnung wird in der Regel durch den Dach- oder Fachverband, dem die Sportlerin, der Sportler oder Funktionär angehören, angeregt. Die Sektion Sport prüft diese und setzt, im Falle eines positiven Ergebnisses alle weiteren Schritte zur Verleihung eines Ehrenzeichens der Republik Österreich.

Mehr Informationen:

Die "Hall of Fame" ist eine Aufstellung aller sichtbaren staatlichen Auszeichnungen, die seit ca. 1954 an Sportlerinnen, Sportler und Sportfunktionäre verliehen wurden.
Die Daten wurden großteils aus händischen Aufzeichnungen übertragen; Richtigkeit und Vollständigkeit ist daher nicht gewährleistet.
Die Liste enthält die Daten bis einschließlich Dezember 2016 und wird jährlich aktualisiert.