Förderungsabrechnung

Für die widmungsgemäße Verwendung von Mitteln aus der Bundes-Sportförderung sind vom Förderungsempfänger entsprechende Nachweise zu erbringen.

  • Die Kontrolle bzw. Abrechnung der Allgemeinen Bundes-Sportförderung erfolgt durch die Sektion Sport.
  • Die Kontrolle bzw. Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel (TOTO-Mittel) erfolgt durch einen Kontrollausschuss, der bei der BSO eingerichtet ist.

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