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Sport-Gesetzgebung in Österreich

Der Sport nimmt in Österreich einen hohen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Stellenwert ein. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Sports obliegt dem Staat eine umfassende verfassungsrechtliche Förderkompetenz.

Angelegenheiten des Sports fallen unter den verfassungsrechtlichen Kompetenzbereich der neun Bundesländer. Jedes Bundesland hat demzufolge eigene relevante landesrechtliche Regelungen.

Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz am 1. Feber 2009 nimmt das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport die Zuständigkeiten des Staates im Bereich der Sportförderung wahr.

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