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Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung

Die Fördervoraussetzungen bzw. Auflagen und Bedingungen für die Gewährung von Sonderförderungsmitteln (Bundes-Sportförderung der Sektion Sport) waren bis Ende 2017 im Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BGBl. I Nr. 100/2013) geregelt.

Im Jahr 2017 wurden gemäß § 20 BSFG 2013 die in den nachfolgend angeführten Themenbereichen aufgelisteten Förderungen zur Anweisung gebracht.

Allgemeine Förderungen

Innovative Projekte und bundesweite Strukturmodelle

Förderungen im Sinne von Gender Mainstreaming

Sportgroßveranstaltungen

Nachwuchsförderungen

Sportanlagen

Sportmedizin und Sportwissenschaft

Sport- und Entwicklungszusammenarbeit

Spitzensportförderung

Schneesport (Ski) - Lehrwesen

  • Link öffnet in externem Fenster:     SkilehrerwesenSkilehrwesen Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor

Impulsförderung-Nachwuchsarbeit

2016/17 führte der Bundes-Sportförderungsfonds im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ein Sonderförderungsprogramm zur Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Sportvereinen durch. Die geförderten Vereine können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Informationen zu diesem Programm erteilt der Link öffnet in externem Fenster: Link öffnet in neuem FensterBSFF