Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung
Die Fördervoraussetzungen bzw. Auflagen und Bedingungen für die Gewährung von Sonderförderungsmitteln (Bundes-Sportförderung der Sektion Sport) waren bis Ende 2017 im Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BGBl. I Nr. 100/2013) geregelt.
Im Jahr 2017 wurden gemäß § 20 BSFG 2013 die in den nachfolgend angeführten Themenbereichen aufgelisteten Förderungen zur Anweisung gebracht.
Allgemeine Förderungen
Innovative Projekte und bundesweite Strukturmodelle
Förderungen im Sinne von Gender Mainstreaming
Sportgroßveranstaltungen
- Europameisterschaft-Durchführung
- Sonstige Sportgroßveranstaltungen-Durchführung
- Weltmeisterschaften-Durchführung
- Schul- und Ballsportbewerbe
Nachwuchsförderungen
- Nachwuchs-Leistungssport Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor
Sportanlagen
Sportmedizin und Sportwissenschaft
- Medizinische und sportwissenschaftliche Beratung Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor
Sport- und Entwicklungszusammenarbeit
Spitzensportförderung
- Rio 2016 Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor
- Team ROT WEISS ROT - Projekte Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor
Schneesport (Ski) - Lehrwesen
- Skilehrwesen Zahlen für das Jahr 2017 liegen in Kürze vor
Impulsförderung-Nachwuchsarbeit
2016/17 führte der Bundes-Sportförderungsfonds im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ein Sonderförderungsprogramm zur Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Sportvereinen durch. Die geförderten Vereine können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Informationen zu diesem Programm erteilt der BSFF