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Anti-Doping Bestimmungen

  1. Europäische Anti-Doping Konvention
  2. Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention
  3. Welt Anti-Doping Code
  4. Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

Europäische Anti-Doping Konvention

Die Anti-Doping Konvention des Europarates vom 16. November 1989 will die Normen der Anti-Doping Vorschriften harmonisieren. Österreich hat die Konvention bereits 1991 ratifiziert. Sie ist derzeit die einzige internationale Konvention im Bereich der Doping-Bekämpfung mit einem wirksamen und verbindlichen Kontrollmechanismus.

Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

Um Doping-Kontrollmaßnahmen besser durchzusetzten, war es notwendig, ein Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention abzuschließen. Das Zusatzprotokoll, vom Ministerkomitee des Europarates am 3. Juli 2002 angenommen, unterzeichnete Österreich am 12. September 2002 in Warschau.

Dadurch ist einer noch engeren Zusammenarbeit der unterzeichnenden Staaten möglich und ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen das Doping gesetzt.

Welt Anti-Doping Code

Bei der zweiten Weltkonferenz über Doping im Sport vom 3. bis 5. März 2003 in Kopenhagen einigten sich die internationalen Sportorganisationen und Regierungen auf einen einheitlichen Welt Anti-Doping Code. Die Nationalen Olympischen Comités implementierten den Kodex vor Beginn der Olympischen Spiele in Athen 2004. Nur olympische Verbände, die den Code akzeptieren, dürfen an den Olympischen Spielen teilnehmen. Ziel ist eine Harmonisierung der bisherigen Anti-Doping Regeln der Einzelverbände. Weitere Unterzeichner des WADC sind die jeweiligen nationalen Anti-Doping Agenturen.

Der WADC wurde 2009 und 2015 umfassend reformiert und wird durch mehrere Internationale Standards (zB Internationaler Standard for Testing and Investigation) sowie sogenannte Technical Documents ergänzt.

193 Staaten unterzeichneten bislang die "Kopenhagener Deklaration über Anti-Doping im Sport". In dieser werden die Rolle der WADA und des Codes politisch und moralisch anerkannt und die Zusammensetzung der Regierungsvertreter im WADA-Foundation Board entsprechend den Olympischen Regionen sowie die Regierungsbeiträge zu den Jahresbudgets der WADA festgelegt.

Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

Der Europarat und die UNESCO haben vereinbart, dass auf der Basis der Anti-Doping Konvention des Europarates ein internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport unter Berücksichtigung der Grundsätze des Welt Anti-Doping Codes zu bechließen.

Der Vorentwurf der Global Anti-Doping Convention wurde bei einem UNESCO-Treffen nationaler Vertreter am 14. Mai 2004 in Paris diskutiert und finalisiert. Die vom 6. bis 8. Dezember 2004 in Athen (Griechenland) angesetzte Welt-Sportministerkonferenz der UNESCO (MINEPS IV) befasste sich erneut mit dem Entwurf der Konvention gegen Doping im Sport.

Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hat das Internationale Übereinkommen gegen Doping in Sport am 19. Oktober 2005 angenommen. Dieses internationale Übereinkommen trat mit 1. Februar 2007 in Kraft und wurde von Österreich per 1. September 2007 ratifiziert. Derzeit sind 187 Staaten dieser Konvention entweder beigetreten  oder haben diese ratifiziert.