Sonderförderungsmittel der Bundes-SportförderungDie Fördervoraussetzungen bzw. Auflagen und Bedingungen für die Gewährung von Sonderförderungsmitteln (Bundes-Sportförderung der Sektion Sport) waren bis Ende 2017 im Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BGBl. I Nr. 100/2013) geregelt. Im Jahr 2017 wurden gemäß § 20 BSFG 2013 die in den nachfolgend angeführten Themenbereichen aufgelisteten Förderungen zur Anweisung gebracht. Allgemeine FörderungenInnovative Projekte und bundesweite StrukturmodelleFörderungen im Sinne von Gender MainstreamingSportgroßveranstaltungen
Nachwuchsförderungen
SportanlagenSportmedizin und Sportwissenschaft
Sport- und EntwicklungszusammenarbeitSpitzensportförderung
Schneesport (Ski) - Lehrwesen
Impulsförderung-Nachwuchsarbeit2016/17 führte der Bundes-Sportförderungsfonds im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ein Sonderförderungsprogramm zur Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Sportvereinen durch. Die geförderten Vereine können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Informationen zu diesem Programm erteilt der BSFF
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