Förderungsbereiche

Die Bundes-Sportförderung gliedert sich grundsätzlich in zwei Bereiche:

  • Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung  nach § 20 BSFG 2013 (Bundes-Sportförderung der Sektion Sport) in der Höhe von rund 37 Millionen Euro im Jahr 2016, die nach detaillierter Antragstellung beim Sportministerium (Sektion Sport) im Rahmen von speziellen Förderungsprojekten, Programmen und Schwerpunktsetzungen für konkrete Zielsetzungen im österreichischen Sportgeschehen zur Auszahlung gelangen.
  • Bundes-Sportförderungsfonds in der jährlichen Höhe von rund 80 Millionen Euro. Diese Mittel werden durch den Link öffnet in externem Fenster: Link öffnet in neuem Fesnster:BSFF als Verbandsförderung an die österreichischen Sportverbände aufgeteilt.