Anti-DopingSport hat eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Er besitzt pädagogische Vorbildfunktionen und vermittelt Grundwerte wie Fairness oder Toleranz. Diese Grundwerte werden durch Doping massiv gefährdet. Die Verwendung unerlaubter, leistungsfördernder Substanze widerspricht nicht nur dem Geist des Fair Play. Athletinnen und Athleten nehmen damit bewusst gesundheitliche Risiken und teils irreparable Folgen ihrer Gesundheit in Kauf. Der Staat hat die Verantwortung, den Spitzensport vor negativen und unerlaubten Seiten zu schützen. Daher ist die Bekämpfung von Doping im Sport eine wesentliche Aufgabe der österreichischen Sportpolitik. Österreichs Anti-Doping PolitikÖsterreich hat in der Anti-Doping-Politik stets Vorbildwirkung und nimmt eine europäische Vorreiterrolle ein. Bereits im Jahr 1991 wurde die Europäische Anti-Doping-Konvention in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte 2002 durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention des Europarates. Darin wird unter anderem geregelt:
Seit September 2007 ist das weltweit gültige "Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport der UNESCO" (Kurzbezeichnung: Anti-Doping-Konvention) auch in Österreich in Kraft. Mit diesem Übereinkommen soll es durch verschiedene Maßnahmen zu einer vollständigen Ausmerzung des Dopings im Sport kommen. Anlagen:
Weitere Dokumente können auf der Homepage der NADA-Austria unter "Service" eingesehen werden. Anti-Doping-BundesgesetzSeit Inkrafttreten des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG) mit Juli 2007 verfügt Österreich über eine der umfangreichsten Anti-Doping-Gesetzgebungen Europas und unterstreicht damit seine international anerkannte Vorreiterrolle im Kampf gegen Doping im Sport. Durch Novellierungen wurde das ADBG 2007 den gemachten Erfahrungen aus der Vollziehung des Gesetzes bzw. weiteren Entwicklungen im Sportbereich angepasst.
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