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Bewerbung für Sportgroßveranstaltungen in Österreich - Neues Informationsdatenblatt Bund-Länder ab 1. September 2016Ziel dieses Informationsaustausches ist es, eine möglichst frühe Einbindung der öffentlichen Förderungsgeber in das jeweilige Vorhaben zu erreichen und gleichzeitig einen einheitlichen Informationsstand für alle Förderpartner herzustellen. Das Projekt soll von Beginn an als Gemeinsames begriffen werden. Anhand der abgerufenen Informationen wird eine möglichst frühe und detaillierte Auseinandersetzung mit den für Sportgroßveranstaltungen erforderlichen Ausgaben, Vorhaben oder auch für das Erfordernis von Infrastruktur sichergestellt. Damit sollen die Förderpartner weiters in die Lage versetzt werden, jeweils strukturierte Vorbereitung aufgrund längerer Vorlaufzeiten treffen zu können und genügend Zeit und Raum für das Erarbeiten von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten (hinsichtlich der Förderwürdigkeit einzelner Projektteile, Budgetvorbereitungen,..) geschaffen werden. Da jedoch Bewerbungsabläufe, Zeitrahmen sowie die Qualität und Quantität der dem jeweiligen Bundes-Sportfachverband zur Verfügung stehenden Informationen je nach Sportart und/oder Intensität der Organisation der Abläufe von internationalen Sportfachverbänden stark variieren, wird dieses Informationsdatenblatt als „living document“ begriffen. Jedoch wurden unbedingt erforderlichen Daten identifiziert, die jedenfalls zu übermitteln sind. Das Informationsdatenblatt ist auf der Website des Sportministeriums unter "Fomulare" sowie den jeweiligen Homepages der Bundesländer zum Download bereitgestellt. Die Bundes-Sportfachverbände werden daher ersucht, ab dem 1. September 2016 VOR der beabsichtigten Bewerbung für eine Sportgroßveranstaltung in Österreich das Informationsdatenblatt auszufüllen und zeitgleich den beabsichtigten Förderungsgebern zur Verfügung zu stellen. Das ggstdl. neue Formular ersetzt NICHT das bisherige Förderantragsformular "Sportgroßveranstaltungen" auf der Website des Sportministeriums. Die jeweiligen Förderungsanträge an Bund und Länder sind nach Zuschlag für die Ausrichtung der Sportgroßveranstaltung weiterhin entsprechend zu stellen und die hiefür vorgesehene Förderungsformulare zu verwenden. 01.09.2016 09:23 |